Das Großherzogtum Luxemburg hat das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Dezember 2002 in New York angenommen wurde, durch das Gesetz vom 11. April 2010 angenommen, das den Ombudsmann als nationalen Präventionsmechanismus bestimmt.

Im Rahmen dieser Funktion besucht der Ombudsmann regelmäßig die verschiedenen Orte, an denen Menschen die Freiheit entzogen wird.





Gesetz vom 11. April 2010 (fr)




Jahresbericht 2023 (fr)




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