Der Ombudsman / Bürgerbeauftragte wurde durch das Gesetz vom 22. August 2003 eingeführt.

In seiner Mission als Bürgerbeauftragter des Großherzogtums Luxemburg empfängt der Ombudsman Beschwerden über das Verhalten und die Arbeitsweise von staatlichen und kommunalen Behörden sowie von öffentlichen Einrichtungen welche staatlichen oder kommunalen Behörden unterstehen.

Jeder Bürger, der in einem Fall, der ihn persönlich betrifft, der Auffassung ist, dass eine Behörde ihrer Amtspflicht nicht gerecht wird, oder gegen geltende Konventionen, Gesetze und Vorschriften verstösst , kann durch eine begründete schriftliche Beschwerde oder durch eine mündliche Erklärung beantragen, dass sein Fall dem Ombudsman zur Kenntnis gebracht wird.




Gesetz vom 22. August 2003 (fr)



Jahresbericht 2023 (fr)



Richtlinien für gute Verwaltungspraxis (fr)